Das biete ich Ihnen als Wahlärztin:
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Als Wahlärztin stehe ich in keinem Vertragsverhältnis zu einer Krankenkasse. Am Ende Ihres Besuches in meiner Ordination erhalten Sie
eine Rechnung in Form einer Honorarnote, die Sie bar begleichen müssen. Diese Honorarnote können Sie bei Ihrer Krankenkasse mit einem Antrag auf Kostenersatz einreichen. Die genaue Höhe des Rückerstattungsbetrages kann nicht vorhergesagt werden. Als Richtwert ersetzt
der Krankenversicherungsträger 80% jenes Betrages, den ein Vertragsarzt für die gleiche Behandlung bekommen würde.
Dr. Claudia Sommerer | Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe | Wahlärztin
Wieselburgerstraße 2 | 3240 Mank |
fon 02755-20386 | fax DW 40 | mail ordination@claudiasommerer.at