Das biete ich Ihnen als Wahlärztin:

  • Kurze Wartezeiten bei vereinbartem Termin
  • Ruhige, vertrauensvolle Atmosphäre für Untersuchung und Gespräch

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Als Wahlärztin stehe ich in keinem Vertragsverhältnis zu einer Krankenkasse. Am Ende Ihres Besuches in meiner Ordination erhalten Sie

eine Rechnung in Form einer Honorarnote, die Sie bar begleichen müssen. Diese Honorarnote können Sie bei Ihrer Krankenkasse mit einem Antrag auf Kostenersatz einreichen. Die genaue Höhe des Rückerstattungsbetrages kann nicht vorhergesagt werden. Als Richtwert ersetzt

der Krankenversicherungsträger 80% jenes Betrages, den ein Vertragsarzt für die gleiche Behandlung bekommen würde.